Anpassung der Maskenpflicht

Ab Montag, 21. Juni 2021 wird die Maskenpflicht den sinkenden Inzidenzzahlen angepasst. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung entfällt im Freien und im Klassenzimmer. Diese gilt weiterhin im öffentlichen Nahverkehr und im Treppenhaus.

Die Pflicht, zweimal wöchentlich selbst in der Schule einen Corona Schnelltest zu machen, besteht weiter.

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