Maskenpflicht im Unterricht

Die Landesregierung hat in der gestern, 15. Oktober 2020 veröffentlichten neuen Corona Verordnung festgelegt, dass ab einer landesweiten 7-Tage-Inzidenz von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern eine allgemeine Maskenpflicht auch während des Unterrichts an den weiterführenden Schulen gilt. Dieser Wert ist nun erreicht, womit für uns ab kommenden Montag, 19. Oktober 2020 die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch auf den Unterricht in den Klassenräumen ausgeweitet wird.

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