Notfallbetreuung

Für  Kinder der 5. und 6. Klassen, deren Eltern in sogenannten „kritischen Infrastrukturen“ beschäftigt sind, wird es  vormittags eine Notfallbetreuung geben.Grundvoraussetzung ist, dass beide Erziehungsberechtigte bzw. Alleinerziehende in Bereichen der „kritischen Infrastruktur“ tätig sind. Zur „kritischen Infrastruktur“ zählen Gesundheitsversorgung, Sicherheit und Ordnung, öffentliche Infrastruktur und Lebensmittelbranche. Ein Betreuungsbedarf muss bis Donnerstag, 19. März per Mail im Sekretariat beantragt werden.

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